Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Kusajda Werbetechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen zwischen der Firma Kusajda Werbetechnik GmbH und ihren
Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Kusajda Werbetechnik GmbH nicht in
jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu
den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der
Schriftform.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen
Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch
uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz
erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
Bestellungen, Genehmigungen,
Statik
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für
Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene
Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen,
übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der
Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten
Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages
unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der
Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom
Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind
die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
Preise
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach
den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer
Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei
Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen
und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu
tragen.
Toleranzen, Mengenabweichungen,
Korrekturen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw.
gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.
Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung
von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im
Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen.
Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
Entwürfe, Schutzrechte
Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung
gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme,
Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum.
Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und
Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns
gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-,
Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte,
einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch
die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine
diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer
Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts,
stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden
Zahlungsverpflichtungen frei.
Liefertermine
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen.
Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind
unverbindlich.
Lieferverzögerungen
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag
wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur
geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden
zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine
angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf
unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung
der Lieferfrist zu verlangen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung
berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in
Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz
besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien
Weitertransport konzipiert sind.
Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt,
dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den
Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen
Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu
vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand
erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und
Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen
gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl.
der Nebenkosten, beglichen sind.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen unseres Werkes sind, wenn nicht anders
vereinbart, immer innerhalb von 7 Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen.
Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und
bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Bei Zahlungsverzug berechnen
wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt
uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind
wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur,
wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens
unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften
wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der
Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss,
unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht
wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den
Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung
ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen,
Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und
Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für
Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht
wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
Gewährleistung
Jede Ware ist gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung erfolgt sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Firma Kusajda Werbetechnik GmbH genannte Eigenschaften eines Materials (zB Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht verbindlich. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen, ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
Archivierung, Datenschutz
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Bremerhaven.
Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Stand Januar 2025
